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Hygienemaßnahmen im Schulbetrieb

Es gibt folgende Hygienevorschriften für alle:
Abstand von 1,5 m;
Maskenpflicht: es besteht eine generelle Maskenpflicht (sowohl auf dem Schulgelände als auch im Gebäude);
kein Austausch von Arbeitsmaterial wie Stifte, Bücher etc.;
möglichst durchgängiges Lüften, auch vor und nach dem Unterricht;
Händewaschen vor dem Unterricht, nach der Zunahme von Speisen und dem Gang zur Toilette;
(Studierende, die nach Mahnung sich an die Vorschriften nicht halten,  müssen das Gebäude für den Tag verlassen, bei weiteren Verstößen ist auch ein längerer Ausschluss vom Unterricht möglich.)
In der Schule gilt das Einbahnstraßensystem.
Also vom Schulhof aus gesehen: 
Linker Flügel: EG22 und folgende Raumnummern:  Eingang über Hauteingang, Ausgang über die Tür bei der Hausmeisterloge ähnlich für das OG Haupteingang Treppe rechts, Ausgang Treppe, Tür an der Hausmeisterloge;
Mittelflügel: EG /OG 16 bis 11 EG 4 und OG 4 bzw. EG 5 Eingang wie oben, Ausgang aber hinten über die nach EG 11 /OG 11 über den überdachten Teil des Hofes;
Rechter Flügel: OG 1 und OG 3 und EG 2 (Computerraum) Eingang links von der Cafeteria, Ausgang  über den selben Weg;
Toiletten für den rechten und den Mittelflügel: Außenanlage, Zugang über den Pausenhof, rechter Flügel;
Toiletten für den linken Flügel: im Gebäude (die bisher benutzten am Ende des linken Flügels)