Voraussetzungen – Schuldauer

Voraussetzungen

Voraussetzungen Abendrealschule

Aufnahmevoraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (Dauer 10 Jahre) und ein Mindestalter von 17 Jahren. Weiterhin sollten die Bewerber bei Schuleintritt eine aktuell ausgeübte berufliche/berufsvorbereitende Tätigkeit oder mindestens 6 Monate geleistete Tätigkeiten in der Vergangenheit nachweisen.

Angerechnet werden können:

- Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit (auch Teilzeit und geringfügige Beschäftigung);

- Familientätigkeit, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundeswehr, Freiwilligendienste u.ä.;

- Praktika und Teilnahme an Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Arbeitslosigkeit kann anteilig angerechnet werden.

Bei besonderen biografischen Umständen kann auf die berufliche Tätigkeit verzichtet werden. Bitte kommen Sie zur Beratung in die Sprechstunde dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr zur Schulleiterin Frau Preuß

 

Voraussetzungen Abendgymnasium/Kolleg

Aufnahmebedingungen für den Besuch der Bildungsgänge Abendgymnasium/Kolleg:

- ein Mindestalter von 18 Jahren,

- Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife,

- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Die Führung eines Familienhaushalts, Dienstzeiten bei der Bundeswehr und Zivildienst gelten als Berufstätigkeit; auch vom Arbeitsamt bescheinigte Zeiten der Arbeitssuche können im Umfang von bis zu einem Jahr anerkannt werden. Dies gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst, ein ökologische Jahr etc.

NEU: Falls Sie keine berufliche Tätigkeit nachweisen können, kann aufgrund besonderer biografischer Gründe (z.B. Krankheit, Zuzug nach Deutschland etc.) auf diese Aufnahmevoraussetzung verzichtet werden. Bitte kommen Sie in Beratung zur Schulleiterin Frau Preuß, immer dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Hinweis: Bewerber, die die Fachoberschulreife an Einrichtungen der Weiterbildung (z. B. VHS, Weiterbildungskolleg) erworben haben und die beim Eintritt in den Bildungsgang Abendgymnasium/Kolleg nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindetens zweijährige berufliche Tätigkeit etc. nachweisen, können nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife, jedoch nicht die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Ausbildungsdauer/Abschluss

Mit der Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) erfolgt in der Regel eine Einstufung in das 1. Semester.
Nach vier Semestern (zwei Jahren) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur) erreicht werden.
Nach sechs Semestern (drei Jahren) nehmen Sie an den zentralen Prüfungen zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) teil.
In Einzelfällen ist eine Einstufung in das 2. oder 3. Semester möglich. Die Ausbildungsdauer verkürzt sich dann entsprechend.

Beratung immer dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr. 

Voraussetzungen DaZ-Kurse

Aufnahmebedingungen für die DaZ-Kurse:

Für die Teilnahme am Vorkurs müssen Sie mindestens 16 Jahr alt sein. sprachlichen Vorkurse werden auf dem Niveau A0 bis B1 unterrichtet. In der Regel dauert es bei Anfängern 1,5 Jahr bis zum Abschluss B1-Zertifikat.
Wenn Sie nach ein bis drei Semestern genügend Deutschkenntnisse haben, können Sie Abschlüsse in der Abendrealschule machen. Hierfür beachten Sie die Voraussetzungen für den Besuch der Abendrealschule. Wenn Sie keine Dokumente haben, die eine Ausbildung/Tätigkeit nachweisen, kann dies auch in der Beratung geklärt werden.

Beratung immer dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr.